Kündigt ein Stromanbieter, übernimmt häufig ein Grundversorger übergangsweise – und lässt sich den Notdienst teils teuer bezahlen. Die Preise für Neukunden weichen meist stark von den Bestandskundentarifen ab. Das hält das Landgericht Frankfurt für unzulässig. Andere Gerichte sehen das anders.